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QUELLE: http://www.praevention.at

04.04.2017

Frühintervention als Instrument betrieblicher Suchtprävention

Meist spüren Menschen intuitiv, wenn jemand in ihrem beruflichen Umfeld ein Alkoholproblem oder einen riskanten Umgang mit anderen psychoaktiven Substanzen hat. Trauen Sie Ihrer Wahrnehmung und suchen Sie das Gespräch mit der betroffenen Person!


Als Arbeitskollege/in können Sie Ihre Sorge ausdrücken, auf Hilfseinrichtungen hinweisen und Ihre Führungskraft mit ins Boot holen. Als Vorgesetzte ist es nach einer Phase des bewussten Beobachtens und Dokumentierens (siehe AT-WORK-Beitrag Februar 2017), Zeit für ein strukturiertes Gespräch mit dem/r Betroffenen.


Betriebsvereinbarungen zur Suchtprävention, die auch einen abgestuften Interventionsleitfaden beinhalten, stellen dabei eine große Unterstützung dar. Alle Beteiligten wissen, wer in welcher Stufe eingebunden wird, welche Sanktionen gesetzt und welche Unterstützungsangebote gemacht werden können. Die direkten Vorgesetzten, die die Gespräche führen, sollten durch Gesprächsführungstrainings auf diese herausfordernde Führungsaufgabe vorbereitet werden.
Verfügt Ihr Unternehmen nicht über ein Suchtpräventions-Programm, orientieren Sie sich trotzdem an den von Fachleuten entwickelten Schritten.

Tipp: Kurzvideo zur „Gesprächsführung“ 

Wichtig ist, dass Sie nicht in die als „Co-Verhalten“ bekannte Dynamik rutschen, betroffene Mitarbeiter/innen zu schonen, ihnen Belastungen abzunehmen und Verständnis zu haben für den aktuellen Konsum bzw. das riskante Verhalten.


Als hilfreich hat sich erwiesen, Suchtgefährdete mit ihrem Verhalten und dessen Auswirkungen zu konfrontieren, eine Verhaltensveränderung einzufordern und – verknüpft mit Hilfeangeboten – die Verbindlichkeit mit jedem Schritt zu erhöhen. Nur so entsteht jener „konstruktive Druck“, der eine positive Veränderung möglich macht.


Für Führungskräfte bietet das offen ausgeschriebene Führungskräfteseminar am 27.4.2017 in Linz die Möglichkeit, einen ersten Einblick über Ansatzpunkte betrieblicher Suchtprävention zu gewinnen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Gesprächsführung mit auffälligen Mitarbeiter/inne/n.


Arbeitsmediziner/innen, Betriebsräte und Sicherheitsfachkräfte, die ebenfalls mit dem Thema Mitarbeitergesundheit betraut sind, haben nicht die Möglichkeit, suchtgefährdeten Mitarbeitern/innen gegenüber Verbindlichkeit herzustellen und Sanktionen auszusprechen. Daher sind sie nicht die Richtigen für Stufenplangespräche. Sie sollten aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein einheitliches Vorgehen unterstützen, das Suchtentwicklung verhindern soll. Außerdem spielen sie eine wichtige Rolle bei begleitenden Maßnahmen wie Mitarbeiter-Information, Vermittlung von Unterstützungsangeboten oder Abbau betrieblicher Risikofaktoren für Suchtentwicklung.

Die Angebote des Instituts Suchtprävention zum Thema Betriebliche Prävention finden Sie HIER.

 

Text: Mag. Rosmarie Kranewitter-Wagner