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QUELLE: http://www.praevention.at

30.04.2018

Ab 1. Mai: Neue Bestimmungen zum Rauchen am Arbeitsplatz und im Auto

Ab 1.Mai gelten in Österreich strengere Regeln für das Rauchen im Auto. (Bild: © jozsitoeroe / Fotolia)

In Österreich gelten ab 1. Mai 2018 strengere Rauchverbote am Arbeitsplatz und in Autos. Wie auf praevention.at bereits berichtet, gilt durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz (BGBI. I Nr. 126/2017) ab 01.05.2018 ein generelles Rauchverbot in Innenräumen von Arbeitsstätten, sofern mindestens ein Nichtraucher im Unternehmen tätig ist. Diese Neuregelung bedeutet das generelle Aus für Raucherbüros und zwar auch dann, wenn Raucher/innen an Einzelarbeitsplätzen arbeiten oder ausschließlich Raucher/innen in einem Raum tätig sind. Die Möglichkeit, eigene Raucherräume einzurichten, bleibt aufrecht. Es darf sich jedoch nicht um Arbeits-, Aufenthalts-, Bereitschafts-,  Sanitäts- und Umkleideräume handeln. Geeignet sind zum Beispiel Freiflächen zwischen zwei Gebäuden. Diese wurden auch bisher schon häufig für überdachte Raucherplätze genutzt. Des Weiteren sind mit Inkrafttreten der neuen Regelung auch Wasserpfeifen und verwandte Erzeugnisse, wie z.B. elektronische Zigaretten vom Rauchverbot am Arbeitsplatz erfasst. Weitere Infos dazu siehe HIER.

Das Rauchverbot im Auto gilt ebenfalls ab 1. Mai 2018, und zwar dann, wenn sich Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren darin befinden.* Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.000 Euro. In anderen Ländern Europas gibt es derartige Rauchverbote bereits seit längerer Zeit.

* Erratum 4.6.2108: Im ursprünglichen Text war zu lesen, dass Taxis ausgenommen seien. Die Regelung gilt jedoch auch für alle Verkehrsmittel zur gewerblichen Personenbeförderung - somit auch für Taxis. Eine Aussendung der WKÖ zu diesem Thema findet sich HIER.

 

Der Autofahrerclub ÖAMTC hat dazu einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in Europa zusammengestellt:

Italien: In Italien gilt das Rauchverbot im Auto, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Alter des Kindes: 500 bis 5.000 Euro werden fällig, wenn Kinder unter 12 Jahren und Schwangere an Bord sind, 250 bis 2.500 Euro bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren.

Griechenland: Das Rauchverbot in Fahrzeugen gilt, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Die Regelung gilt in privaten Pkw, Taxis und Bussen. Bei Missachtung kann eine Strafe bis zu 1.500 Euro anfallen. Besonders hoch sind die Strafen laut ÖAMTC bei öffentlicher Beförderung: Wird in einem Taxi oder Bus geraucht, wenn Kinder an Bord sind, droht dem Fahrer eine Strafe bis zu 3.000 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Zypern: In Zypern gilt das Rauchverbot, wenn Personen unter 16 Jahren mitfahren. Bei einem Verstoß werden Strafen bis 85 Euro fällig.

England und Wales: Hier ist das Rauchen untersagt, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten. Verstöße werden mit 50 Pfund geahndet – das entspricht etwa 56 Euro. Eine Ausnahme gilt für Cabrios mit offenem Verdeck.


Schottland: In Schottland dürfen weder Fahrer noch Insassen im Auto rauchen, wenn Personen unter 18 Jahren an Bord sind – unabhängig davon, ob Fenster oder Schiebedach geöffnet sind. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von 100 Pfund (ca. 114 Euro) rechnen.

Irland: Auch hier darf im Fahrzeug nicht geraucht werden, sofern Minderjährige mitfahren. Verstöße kosten ab 100 Euro. Missachtet der Fahrer ein entsprechendes Haltesignal der Polizei, kann die Strafe auf bis zu 1.000 Euro angehoben werden.


Frankreich:
In Frankreich ist der Genuss von Zigaretten am Steuer in Gegenwart von Kindern unter 18 Jahren verboten. Wer trotzdem raucht, wird mit 68 Euro zur Kasse gebeten.

 

Siehe dazu:

https://www.oeamtc.at/presse/rauchverbot-im-auto-regelungen-und-strafen-in-europa-24769169