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03.05.2018

Testkäufe Jugendschutz - Jahresbilanz 2017

Die Überprüfung der Abgabe von Alkohol an Minderjährige durch jugendliche Testkäufer hat sich in der Schweiz und in anderen Bundesländern Österreichs als eine sehr wirksame Maßnahme des Jugendschutzes und der Prävention erwiesen. Seit Jänner 2014 überprüft das Institut Suchtprävention im Auftrag der OÖ Landesregierung mit ausgewählten Jugendlichen die Einhaltung des Jugendschutzes hinsichtlich der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren in ganz Oberösterreich.

Am 3. Mai 2018 präsentierten Landesrat Elmar Podgorschek und Christoph Lagemann (Institut Suchtprävention) im Rahmen einer Pressekonferenz die aktuelle Jahresbilanz 2017. Insgesamt wurden im Vorjahr 956 Testkäufe vom Institut Suchtprävention organisiert und durchgeführt. Davon 586 Testkäufe im Lebensmittel-Einzelhandel (61,3 %), 189 in Tankstellenshops (19,8 %) und 181 in Gastronomiebetrieben (18,9 %).

Bei 99,7 % aller Testkäufe wurde von den minderjährigen Testkäufer/innen versucht, gebrannten Alkohol zu erwerben (als 0,7 Liter-Flasche Wodka im Einzelhandel und im Tankstellenshop bzw. als Mix-Getränk in der Gastronomie), in nur 3 Fällen ein Päckchen Zigaretten, da im getesteten Betrieb kein gebrannter Alkohol verkauft wurde.

Die Statistik zeigt, dass sich durch die konsequente Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen mittels Testkäufen das Bewusstsein der Verkaufsmitarbeiter/innen und Servicekräfte für den Jugendschutz im Laufe der Jahre verbessert hat. Nachdem seit 2014 kontinuierlich Verbesserungen messbar waren, kam es 2017 erstmals wieder zu leicht rückläufigen Zahlen im Bereich des Einzelhandels und der Tankstellenshops.

Im Einzelhandel stiegen die Abgaben von 17,4 % im Jahr 2016 auf 20,0 %, bei den Tankstellen von 17,4 % auf 19,6 %. Erfreulich entwickelt sich das Ergebnis in der Gastronomie. Hier setzt sich der Trend weiter fort. Immerhin 65,7 % der getesteten Betriebe haben sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gehalten und keinen gebrannten Alkohol an die Testpersonen ausgeschenkt. Dies bedeutet einen Rückgang der Abgabenquote um 2,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

Das Oö. Jugendschutzgesetz und die Gewerbeordnung verpflichten Erwachsene (u.a. Unternehmer) die „notwendigen Vorkehrungen zur Einhaltung der JSchG-Bestimmungen“ zu treffen. Dazu gehört auch die Überprüfung des Alters von jugendlichen Käufern beim Kauf von Produkten, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen.

In 7,1 % der Testkäufe wurde an den Jugendlichen trotz Ausweiskontrolle Ware abgegeben, in 56,8 % hingegen die Abgabe nach Altersfeststellung abgelehnt. 

Trotz der geringfügigen negativen Veränderungen, die es 2017 in den Bereichen Lebensmittel-Einzelhandel und Tankstellenshops gibt, sind die Ergebnisse in Oberösterreich im Vergleich zu anderen Ländern erfreulich niedrig. So lag 2016 die Abgabequote in OÖ bei 17,4 %, in der Schweiz bei 32 %, in der Steiermark bei 38 % und in Vorarlberg bei 40 %.

„Die Testkäufe zur Einhaltung des Oö. Jugendschutzgesetzes haben sich in den vergangen Jahren sehr gut bewährt. Sie sind ein hervorragendes Instrument, um beim wichtigen Thema Jugendschutz das nötige Bewusstsein zu schaffen“, so Christoph Lagemann.

„Erklärtes Ziel ist es, durch die Testkäufe bei den Betriebsverantwortlichen und beim Verkaufspersonal das Bewusstsein für die Einhaltung der Bestimmungen des Oö. Jugendschutzgesetzes zu schärfen und zu fördern. Daher wird das Land Oberösterreich am System der Testkäufe festhalten. Nur durch eine kontinuierliche Kontrolle der Einhaltung der Gesetzesbestimmungen kann weiterhin sichergestellt werden, dass dem Jugendschutz entsprochen wird“, so Landesrat Podgorschek.


Weiterführende Informationen:

Presse-Information: Jugendschutz in Oberösterreich -Testkauf-Jahresbilanz 2017

Projektinformation Testkäufe Jugendschutz auf praevention.at