Wenn Arbeitnehmer/innen einen riskanten Umgang mit Substanzen (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen) oder mit bestimmten Verhaltensweisen (Glücksspiel, Internet, Kaufen) pflegen, zeigt sich das durch eine Vielzahl von beobachtbaren Auffälligkeiten. Besonders dann, wenn sich das Arbeits- und Sozialverhalten oder das äußere Erscheinungsbild innerhalb kurzer Zeit verändern, lohnt sich ein genauerer Blick.
Führungskräfte können und brauchen jedoch keine Diagnosen stellen. Ihre Verantwortung liegt dort, wo es zu Veränderungen im Arbeitsverhalten und zu Pflichtverletzungen im direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit kommt. Eine Gewissheit in Bezug auf die genaue Substanz, das Ausmaß des Konsums und ob es tatsächlich schon Sucht ist, ist dabei keine notwendige Voraussetzung, um ein Gespräch mit dem/r betroffenen Mitarbeiter/in zu führen.
Wir empfehlen Vorgesetzten, eine Zeit lang genau zu beobachten und sich Notizen zu machen. Diese notierten Beobachtungen und Fakten schärfen die eigene Wahrnehmung und erleichtern das eigene Urteil. Sollte es zu einem Gespräch kommen, stellen sie eine wichtige Grundlage dar.
Beobachtet werden können
- Konkrete Vorfälle: was, wann, wie, wo
- Beziehungsebene : sozialer Rückzug, Provokation, Überanpassung…
- Emotionale Ebene: Lustlosigkeit, Aggressivität, Ängstlichkeit…
- Verhaltensebene: Unruhe, Unkonzentriertheit, Schläfrigkeit, Distanzlosigkeit…
- Körperebene: gerötete Augen, Gewichtsveränderungen, mangelnde Körperpflege…
Weiterführende Tipps und Unterlagen für Führungskräfte:
- Formular zur strukturierten Beobachtung
- Video zum Thema Alkohol und Drogentests am Arbeitsplatz
Alkohol- und Drogentests am Arbeitsplatz bringen oft nicht die erhoffte Klarheit und sind nur mit Zustimmung der Beschäftigten möglich. Details erläutert Mag. Ernst Stummer von der Arbeiterkammer OÖ in diesem Video.
- stepcheck.at - Website zum Thema Früherkennen und Handeln im Bereich Suchtprävention
Eine kompakte Information zu Früherkennung und Interventionsmöglichkeiten finden Sie auf der Website Stepcheck.at, die das Institut Suchtprävention mit Unterstützung der AUVA Landesstelle Linz erstellt hat.
Was tun, wenn ich nicht vorgesetzt, sondern einfach nur eine Kollegin oder ein Kollege bin?
Auch hier gilt es, frühzeitig das Gespräch zu suchen, die eigene Sorge zu äußern und auf Hilfseinrichtungen hinzuweisen. Nicht hilfreich ist es, das Verhalten des Kollegen oder der Kollegin zu decken und Arbeit zu übernehmen. Machen Sie klar, dass Sie nicht gewillt sind, laufend Fehler auszubügeln und holen Sie sich Unterstützung bei Vorgesetzten oder Beratungsstellen.
Im kommenden Monat gibt es dann Tipps für den Folgeschritt, der nach dem Beobachten erfolgen sollte: Die Intervention.
Text: Mag. Rosmarie Kranewitter-Wagner, Mag. Günther Ganhör