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QUELLE: http://www.praevention.at

17.01.2018

Rauchverbot am Arbeitsplatz - Neue gesetzliche Regelung ab 1. Mai

Der Aschenbecher im Büro ist in den meisten Firmen ab Mai wohl endgültig Geschichte.

Das Rauchverbot in der Gastronomie ist gefallen. Leider, denn es wäre eine wirksame Präventionsmaßnahme gewesen. Der generelle  Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz bleibt davon jedoch unberührt und wird per 1. Mai 2018 sogar noch erweitert. Grundsätzlich haben schon jetzt die Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht und gemäß der ausdrücklichen Regelung im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dafür Sorge zu tragen, dass nichtrauchende Arbeitnehmer/innen vor Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist.

Generelles Rauchverbot in Innenräumen

Durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz (BGBI. I Nr. 126/2017) gilt ab 01.05.2018 ein generelles Rauchverbot in Innenräumen von Arbeitsstätten, sofern mindestens ein Nichtraucher im Unternehmen tätig ist. Diese Neuregelung bedeutet das generelle Aus für Raucherbüros und zwar auch dann, wenn Raucher/innen an Einzelarbeitsplätzen arbeiten oder ausschließlich Raucher/innen in einem Raum tätig sind. Die Möglichkeit, eigene Raucherräume einzurichten, bleibt aufrecht. Es darf sich jedoch nicht um Arbeits-, Aufenthalts-, Bereitschafts-,  Sanitäts- und Umkleideräume handeln. Geeignet sind zum Beispiel Freiflächen zwischen zwei Gebäuden. Diese wurden auch bisher schon häufig für überdachte Raucherplätze genutzt. Des Weiteren sind mit Inkrafttreten der neuen Regelung auch Wasserpfeifen und verwandte Erzeugnisse, wie z.B. elektronische Zigaretten vom Rauchverbot am Arbeitsplatz erfasst.

Aus präventiver Sicht sind die neuen Regelungen in Bezug auf den Nichtraucherschutz begrüßenswert. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Betriebsräte und Arbeitgeber rechtzeitig mögliche Anpassungserfordernisse hinsichtlich betrieblicher Rauchregelungen und hinsichtlich der Raucherräume diskutieren.

Präventive Ansatzmöglichkeiten für Betriebe

Unabhängig von der aktuellen Gesetzesänderung wird das Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ in Unternehmen häufig emotional diskutiert. Meist geht es um die Frage der Gerechtigkeit zwischen Rauchern und Nichtrauchern hinsichtlich der Pausen, seltener auch um Fragen der Arbeitsqualität – zum Beispiel bei Hygienestandards in lebensmittelproduzierenden Betrieben.
Unternehmen sollten neben der Einhaltung vorgegebener Normen auf Sensibilisierung setzen. Zum einen, um den Rauchausstieg zu fördern und zum anderen, um den Raucheinstieg – v.a. von jungen Arbeitnehmer/innen - zu verhindern.

Auf struktureller Ebene gilt es, gemeinsam mit dem Betriebsrat, eine umfassende Policy zum Thema Rauchen zu erarbeiten. Diese sollte den Nichtraucherschutz gewährleisten, die Norm des Nichtrauchens stärken ohne Raucher/innen zu stigmatisieren und Spannungen zwischen rauchenden und nichtrauchenden Arbeitnehmer/innen reduzieren. Strukturelle Risikofaktoren für vermehrtes Rauchen,  wie z. B. andauernder Stress, sollten möglichst vermindert werden.


Auf individueller Ebene können unterschiedliche Impulse zum Rauchausstieg gesetzt werden:
Arbeitsmedizinische Beratung

  • Finanzielle Zuschüsse des Dienstgebers zu Nikotinpflastern etc.
  • Angebot von Rauchausstiegskursen
  • Seminar zu Stressbewältigung und Entspannungstechniken
  • Vorträge oder Infostände, die Rauchern/innen die Möglichkeit bieten, eine Kohlenmonoxid-Messung der Atemluft durchzuführen
  • Kampagnen mit Testimonials aus dem Betrieb, die von erfolgreichem Rauchausstieg berichten
  • Bewerbung des Rauchfrei-Telefons (www.rauchfrei.at)

Um den Raucheinstieg möglichst zu verhindern, setzen viele Unternehmen auf Anreizsysteme, wie Prämienzahlungen bei Vollendung einer rauchfreien Lehrzeit.

Als Erfolgsfaktoren für betriebliche Projekte zum Thema Rauchen gelten:

  • Eine klare Positionierung der Geschäftsleitung
  • Installierung einer „Arbeitsgruppe Rauchen“, in der betriebliche Schlüsselpersonen, Raucher/innen und Nichtraucher/innen vertreten sind
  • Laufende klare Kommunikation über Ziele, Nicht-Ziele und geplante Maßnahmen des Projektes
  • Thema des Projektes sollte „Das Rauchen“ und nicht „Die Raucher/innen“ sein – Stigmatisierung vermeiden!
  • Maßnahmen auf struktureller und individueller Ebene
  • Einbindung der Mitarbeiter/innen
  • Breite Kommunikation von Fakten zum Thema Rauchen

Wenn Unternehmen das Thema Rauchen aufgreifen und das Nichtrauchen forcieren, gehen die Wogen oft hoch. Eine konstruktive, nachhaltige Beschäftigung bringt aber auch viele Vorteile für Betriebe. Neben der Reduktion des Konfliktpotentials zwischen Rauchern und Nichtrauchern, zählen die Reduktion tabakbedingter Erkrankungen und der Aufbau eines positiven Firmenimages dazu.


Weiterführende Infos:

Die Änderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Original

Informationen der OÖ GKK zum Rauchausstieg

Rauchfrei-Telefon – Fakten, Beratung, Tipps. Tel.: 0800 810 013 

Rauchfrei am Arbeitsplatz. Ein Leitfaden für Betriebe zur Umsetzung von betrieblichem Nichtraucherschutz inkl. Checklisten und Textvorlagen (Deutsche Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung)

 

 

Text: Mag. Rosmarie Kranewitter-Wagner

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain