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QUELLE: http://www.praevention.at

23.03.2017

Polizei setzt ab sofort Drogenvortestgeräte ein

Foto: BMI/Gerd Pachauer

Der im Herbst des Vorjahres von Verkehrsminister Leichtfried angekündigte Einsatz von Drogenvortestgeräten (siehe praevention.at-News vom 22.9.2016) ist nun in eine Pilotphase gestartet. Seit 9. März 2017 ist jedes österreichische Bundesland mit einem neuen Drogenvortestgerät ausgestattet. Anhand einer Speichelprobe kann nun rasch auf sechs chemische Drogenhauptgruppen getestet werden. Bestätigt das Gerät Suchtgiftspuren, wird durch einen Bluttest beim Amtsarzt die mögliche Beeinträchtigung des Lenkers bzw. der Lenkerin festgestellt.

Dazu wurde mit der 21. StVO-Novelle (BGBl I 2005/52) die gesetzliche Grundlage für den Einsatz der Vortestgeräte geschaffen. Demnach kann das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium mit Verordnung geeignete Speichelvortestgeräte zur Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren bestimmen.

Laut einem Bericht der „Zeitschrift für Verwaltung“ (ZfV) werden mittlerweile am Markt Speichelvortestgeräte angeboten, deren Messgenauigkeit für einen polizeilichen Einsatz geeignet erscheint, so dass nun die Speichelvortestgeräteverordnung 2017 erlassen wurde. Sie ist mit 9. 3. 2017 in Kraft getreten. Laut ZfV ist die Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren am Ort der Amtshandlung „unter größtmöglicher Schonung des Ansehens des Probanden“ vorzunehmen. Außerdem darf die Behörde zur Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren nur besonders geschulte Organe der Straßenaufsicht ermächtigen. Der Inhalt der Ermächtigung ist in einer Urkunde zu dokumentieren, die das Organ bei der Amtshandlung auf Verlangen des Probanden vorzuweisen hat.
Laut Innenministerium seien im Jahr 2016 österreichweit 1491 Lenker wegen Suchtgiftbeeinträchtigung am Steuer angezeigt worden. Knapp die Hälfte - 694 Anzeigen - gab es in Wien. 2015 wurden 1068 Lenker angezeigt, im Jahr davor waren es 847. Die Anschaffung der neun Vortester kostete rund 55.000 Euro. Die Pilotphase soll "jedenfalls das heurige Jahr" andauern, wird Innenministeriumssprecher Karl- Heinz Grundböck  auf krone.at zitiert.

Der für die Drogenvortestgeräte relevante Gesetzestext findet sich nun im Paragraph 5 der Straßenverkehrsordnung:

"9a) Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, den Speichel von in Abs. 2 und 2b genannten Personen auf das Vorliegen von Suchtgiftspuren zu überprüfen, sofern zwar keine Vermutung im Sinne des Abs. 9 vorliegt, aber vermutet werden kann, dass sie sich nicht in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befinden oder zum Zeitpunkt des Lenkens befunden haben, in der sie ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermögen. Die Überprüfung des Speichels ist mit Speichelvortestgeräten oder -streifen, die das Vorliegen von Suchtgiftspuren im Speichel anzeigen, vorzunehmen. Ergibt die Überprüfung des Speichels das Vorliegen von Suchtgiftspuren oder wird die Überprüfung verweigert, so gilt dies als Vermutung der Beeinträchtigung durch Suchtgift. Diesfalls haben die genannten Organe gemäß Abs. 9 vorzugehen; andernfalls hat ein Vorgehen gemäß Abs. 9 zu unterbleiben"


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