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QUELLE: http://www.praevention.at

30.11.2016

Oh, du (feucht)fröhliche Weihnachtszeit

Für manche das Highlight des Jahres, für andere lästige Pflicht: die betriebliche Weihnachtsfeier.

Bei aller Gemütlichkeit sollte eine betriebliche Weihnachtsfeier nie allzu leger gesehen werden. Sie ist eine offizielle Veranstaltung des Unternehmens in anderem Rahmen. Wer nicht hingeht, hinterlässt möglicherweise einen schlechten Eindruck und wer meint, nun beim Chef endlich einmal Gehör für Anregungen und Kritik des ganzen Jahres zu finden, macht sich wohl auch nicht beliebt.

Im  alkoholfreundlichen Österreich sind Feiern ohne Alkohol fast nicht denkbar. Seine enthemmende Wirkung fördert die Kommunikation, schafft ein Gefühl von Verbundenheit und belebt jede Runde. Wer allzu tief ins Glas schaut, riskiert jedoch, Dinge zu tun, die am nächsten Tag am Arbeitsplatz einen schalen Nachgeschmack haben. Lautstarke  Meinungsäußerungen, zweideutige Komplimente für die Kollegin, kreative Tanzeinlagen , das Aufdrängen des "du" – all das trägt nicht gerade dazu bei, später wieder als kompetente/r Kollege/in, als ernstzunehmende/r  Chef/in wahrgenommen zu werden.

Grundsätzlich besteht für betrieblich organisierte Feiern Versicherungsschutz. Wenn jedoch ein „harter Kern“ privat weiterfeiert oder ein Unfall auf dem Heimweg  wegen zu starker Trunkenheit passiert, besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt. Also, lieber maßvoll genießen!

 

Artikel: Mag. Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention

 

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain