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QUELLE: http://www.praevention.at

28.04.2016

Neuerliche Änderung im Suchtmittelgesetz

Am 4. April 2016 wurde eine weitere Novelle zum Suchtmittelgesetz im parlamentarischen Justizausschuss verabschiedet. Dabei geht es vor allem um die Schaffung eines eigenen Tatbestandes, der Drogenhandel im öffentlichen Raum umfasst. Das Strafausmaß soll bis zu zwei Jahre Haft betragen.

Vor allem die Polizei hatte eine Gesetzesänderung in diesem Bereich gefordert. Denn mit Jahresbeginn 2016 trat eine Änderung im Strafgesetzbuch in Kraft, die die Gewerbsmäßigkeit neu definierte. Demnach ist die gewerbsmäßige Begehung einer Straftat an so viele Voraussetzungen geknüpft, dass diese Begehungsform kaum noch nachweisbar ist. Um nicht die Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit, die ja auch für andere Bereiche des Strafgesetzbuches gilt, wieder aufschnüren zu müssen, schlugen Experten, wie der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel vor, das Suchtmittelgesetz um den Tatbestand des Drogenhandels im öffentlichen Raum zu erweitern. Dies soll es nun ermöglichen, Straßendealer wieder leichter in U-Haft zu nehmen.

Quellen: Vienna Online | Die Presse