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QUELLE: http://www.praevention.at

16.01.2017

Medizinalhanf: Staatsmonopol ist nicht verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Ende 2016 den Antrag des Unternehmers Alexander Kristen, der mit seiner Firma „Flowery Field“ Hanf für medizinische Zwecke anbauen will, abgelehnt. Laut § 6 Abs. 2 und § 6a ist in Österreich ausschließlich die staatliche Gesundheitsagentur Ages dazu berechtigt, Cannabis für die Herstellung von Arzneimitteln anzubauen. Laut einem Bericht von derStandard.at werden auf diese Weise pro Jahr etwa 90 Kilogramm für den AGES-Exklusivpartner, die deutsche Pharmafirma Bionorica, produziert. Nach dem Suchtmittelgesetz besteht für die AGES die Möglichkeit, für die Herstellung von Cannabis eine eigene Tochtergesellschaft zu gründen, an der sich Private beteiligen können. Diese Option nimmt die AGES jedoch nicht wahr, weswegen Kristen, der mit seinem Unternehmen eine Beteiligung anstrebte, vor den Verfassungsgerichtshof gezogen war. Im Beschluss heißt es u.a. dass die Einschränkung mit keinem "Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit und auf Unversehrtheit des Eigentums" gleichzusetzen sei, sondern vielmehr den möglichen Missbrauch einschränke und die Kontrolle zum Schutz der Gesundheit gewährleiste.

 

Quellen und weitere Infos:

Beschluss VfGH

Bericht auf derStandard.at: Staatliches Hanfmonopol laut VfGH nicht verfassungswidrig

 

 

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain