Das ab Oktober geplante Verkaufsmonopol für E-Zigaretten in Tabaktrafiken wurde Anfang August vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) für verfassungswidrig erklärt. E-Zigaretten werden damit weiter außerhalb von Trafiken erhältlich sein. Im Zuge einer Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes war im Dezember 2014 beschlossen worden, dass E-Zigaretten und die dazugehörigen Flüssigkeiten – egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht – künftig unter das Tabakmonopol fallen sollen.
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