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QUELLE: http://www.praevention.at

02.02.2016

Deutschland erweitert Jugendschutz auf E-Zigaretten

Wie die deutsche ÄrtzeZeitung und andere Medien berichteten, dürfen Elektronische Zigaretten und E-Shishas in Deutschland künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche (unter 18-Jährige) verkauft werden. Bislang waren elektronische Zigaretten vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen, weil sie keinen Tabak enthalten. Nun verabschiedete der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf, mit dem das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt wird. Das Verbot gilt auch für den Versandhandel.

E-Zigaretten und E-Shishas simulieren das Rauchen, ohne Tabak zu verbrennen. Dabei werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft. Der entstehende Nebel wird inhaliert. Dabei gibt es verschiedene Geschmacksrichtungen; die Produkte können nikotinhaltig oder nikotinfrei sein.

"E-Zigaretten und E-Shishas - egal ob mit oder ohne Nikotin - haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen", sagte der deutsche Ernährungsminister Christian Schmidt in einer Stellungnahme. Rauchen sei nicht harmlos, "auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht."

In Oberösterreich ist im Jahr 2014 eine entsprechende Novelle des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten, die den Erwerb und Konsum von Shishas, E-Shishas und E-Zigaretten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verbietet.


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