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QUELLE: http://www.praevention.at

18.05.2016

Cannabis: AGES-Monopol vor Verfassungsgericht

Der Besitz THC-hältiger Hanfblüten ist in Österreich grundsätzlich verboten. Das Suchtmittelgesetz (SMG) macht in Paragraf 6a jedoch eine Ausnahme: Die staatliche Agentur für Ernährungssicherheit (Ages) darf Cannabispflanzen "zwecks Gewinnung von Suchtgift zur Herstellung von Arzneimitteln sowie damit verbundene wissenschaftliche Zwecke" anbauen.

Die Produktionsmenge liegt bei durchschnittlich 90 Kilogramm pro Jahr. Die Menge schwankt jedoch jährlich, da sie laut einem Bericht im „Standard“ Vereinbarungssache ist, und zwar zwischen der Ages und ihrem Vertragspartner und Exklusivabnehmer Bionorica, einem deutschen Pharmaunternehmen, das unter anderem Medikamente auf Cannabisbasis vertreibt.

Dieser Umstand führt nun zu einer Prüfung der SMG-Paragraphen 6 und 6a vor dem Verfassungsgerichtshof. Eingebracht hat die Prüfung Alexander Kristen, der selbst ein Unternehmen („Flowery Field“) führt, das Cannabisstecklinge anbietet. Seiner Meinung nach habe das Monopol der Ages keine Berechtigung, wenn Privatunternehmen an der staatlichen Hanfproduktion mitverdienten.

Die angefochtenen Regelungen würden "einen unverhältnismäßigen Eingriff in das im Staatsgrundgesetz gewährleistete Grundrecht auf Erwerbsfreiheit darstellen" und auch die in der Europäischen Grundrechtecharta geregelte Eigentums- und unternehmerische Freiheit einschränken.

Gleichzeitig mit dem Individualantrag wurde ein Ansuchen eingebracht, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Vereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtecharta einzuholen.


Quelle und ausführlicher Bericht: Artikel derStandard.at

 

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