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QUELLE: http://www.praevention.at

12.12.2017

Aus für geplantes Gastro-Rauchverbot

Wie sämtliche österreichischen Medien berichten, wird das 2015 beschlossene generelle Rauchverbot in der Gastronomie nicht umgesetzt werden. So berichtet u.a. der "Standard" (12.12.17): "Statt im Mai alle Lokale rauchfrei zu machen, hat die kommende Regierung vor, das sogenannte "Berliner Modell" einzuführen. Demnach dürfen Wirte (wie schon seit 2010) zulassen, dass Gäste in abgetrennten Bereichen rauchen, wenn diese nicht vorwiegend als Speiseraum dienen. Außerdem können sehr kleine Lokale - der Gesetzgeber definiert diese mit dem schönen Begriff "Verabreichungsfläche" unter 50 Quadratmetern - wählen, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokale sein wollen. Das "Berliner Modell" sieht sogar eine Lockerung vor, dann könnten Raucherlokale bis zu 75 Quadratmeter groß sein. Andererseits soll es zu Verschärfungen kommen: Raucherlokale und Raucherbereiche sollen "off limits" für Kinder und Jugendliche unter 18 sein - Wirte werden zu Ausweiskontrollen angehalten werden. Zwecks Nichtraucherschutz in der Gastronomie soll es zudem eine stärkere verpflichtende Kennzeichnung der Raucherbereiche geben. Auch sollen die Jugendschutzgesetze - sie sind bekanntlich Ländersache - bundeseinheitliche Rauchverbote für Personen unter 18 vorsehen, auch der Kauf von Tabakprodukten wird jüngeren Personen verboten."

Aus suchtpräventiver Sicht ist die geplante Rücknahme des bereits beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie kontraproduktiv. Die Österreichische ARGE Suchtvorbeugung, in der sämtliche Fachstellen Österreichs vertreten sind, weist seit vielen Jahren darauf hin, dass ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie eine sehr wirksame Präventionsmaßnahme darstellt. Nichtraucherschutzgesetze mit Ausnahmen, wie sie fast nur noch in Österreich bestehen, haben eine deutlich geringere Wirkung als ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie, das den Tabakkonsum innerhalb aller gastronomischen Räume ausnahmslos verbietet. Ein absolutes Rauchverbot unterstützt die "Normalität des Nichtrauchens", weil es Rauchen weniger gesellschaftsfähig macht.

Kinder und Jugendliche werden durch eine rauchfreie Umgebung nicht nur vor Passivrauch geschützt, sondern diese kann sie auch davon fernhalten, mit dem Rauchen zu beginnen oder dazu anregen, den Tabakkonsum zu reduzieren. Ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie schützt Jugendliche davor, mit dem Rauchen anzufangen und beeinflusst ihr bestehendes Rauchverhalten. Ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie senkt dementsprechend nachweislich sowohl die Raucheinstiegsrate als auch die Anzahl gerauchter Zigaretten. Internationale Erfahrungen, etwa aus Irland, zeigen: Die Herzinfarktrate sank, die Gastronomie verzeichnete höchstens kurzfristig Einbußen, und der Tabakkonsum in Familien nahm ab, was auch die Passivrauchbelastung von Kindern und Jugendlichen sowie von nichtrauchenden Familienmitgliedern senkte. Anzumerken ist auch, dass die Zustimmung nach Einführung eines generellen Rauchverbotes steigt.

Darüber hinaus sind rauchfreie Arbeitsplätze ein wichtiges Element, um Schädigungen durch Passivrauch zu verringern. Sie tragen dazu bei, im Alltag das Nichtrauchen als Normalität zu etablieren.


Weiterführende Informationen zum Thema Rauchen auf praevention.at:

Substanzinformation Tabak

Elternbroschüre "Übers Rauchen reden"

Elternvortrag "Übers Rauchen reden"

Elterntipps zum Thema Rauchen

Seminar Außerschulische Jugend "Übers Rauchen reden"

Seminar für Lehrkräfte "Wir lassen uns nix verbieten!" - Nikotin und Alkohol im Kontext Schule