Das Rauchen in Schulgebäuden war zwar bereits seit längerer Zeit verboten, mit einem neuen Erlass hat das Bildungsministerium jetzt aber auch diverse Ausnahmeregelungen, mit denen das Rauchverbot umgangen wurde, unterbunden. Somit gilt ab dem neuen Schuljahr ein absolutes Rauchverbot in allen Schulen.
Bisher konnte an höheren Schulen auf Freiflächen oder Pausenhöfen das gesetzliche Rauchverbot mittels einer entsprechenden Formulierung in der Hausordnung umgangen werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Die einzige weiterhin zulässige Ausnahme bezieht sich auf „privat genutzte Bereiche“ in Schulgebäuden, wie zum Beispiel Dienstwohnungen.
Das Rauchverbot ist seit Juli in Kraft und gilt sowohl für Schüler/innen, Lehrkräfte als auch für Eltern und schulfremde Personen. Zudem muss das Rauchverbot künftig durch einen sichtbare Hinweise, schriftlich oder mittels Symbolen, kenntlich gemacht werden.
Quelle:
Artikel OÖN: Lehrer und Schüler dürfen auch auf dem Schulgelände nicht mehr rauchen
Erlass LSR OÖ: Bestimmungen über den Nichtraucherschutz im Schulbereich
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