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QUELLE: http://www.praevention.at

22.08.2018

Absolutes Rauchverbot in allen Schulen

Das Rauchen in Schulgebäuden war zwar bereits seit längerer Zeit verboten, mit einem neuen Erlass hat das Bildungsministerium jetzt aber auch diverse Ausnahmeregelungen, mit denen das Rauchverbot umgangen wurde, unterbunden. Somit gilt ab dem neuen Schuljahr ein absolutes Rauchverbot in allen Schulen.

Bisher konnte an höheren Schulen auf Freiflächen oder Pausenhöfen das gesetzliche Rauchverbot mittels einer entsprechenden Formulierung in der Hausordnung umgangen werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Die einzige weiterhin zulässige Ausnahme bezieht sich auf „privat genutzte Bereiche“ in Schulgebäuden, wie zum Beispiel Dienstwohnungen.

Das Rauchverbot ist seit Juli in Kraft und gilt sowohl für Schüler/innen, Lehrkräfte als auch für Eltern und schulfremde Personen. Zudem muss das Rauchverbot künftig durch einen sichtbare Hinweise, schriftlich oder mittels Symbolen, kenntlich gemacht werden.

 

Quelle:

Artikel OÖN: Lehrer und Schüler dürfen auch auf dem Schulgelände nicht mehr rauchen

Erlass LSR OÖ: Bestimmungen über den Nichtraucherschutz im Schulbereich

 

 

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain