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QUELLE: http://www.praevention.at

05.06.2018

Verfassungsklage gegen Gastro-Raucherregelung

Das Land Wien wird beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Klage gegen die aktuelle RaucherInnen-Regelung der neuen Bundesregierung einbringen. Anlass für die Klage ist die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die neue Bundesregierung. Das Gesetz wurde 2015 unter der alten Bundesregierung beschlossen. Das generelle Rauchverbot hätte mit 1. Mai 2018 in Kraft treten sollen. Das haben heute die Stadträte Ulli Sima und Peter Hacker, gemeinsam mit dem Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk bekannt gegeben.

Laut Informationen der offiziellen Website der Stadt Wien wird am 12. Juni 2018 die Klagseinbringung in der Sitzung der Landesregierung beschlossen. Anschließend wird die Klage an den Verfassungsgerichtshof übermittelt. 

Einer der zentralen Ansatzpunkte der Klage ist die Ungleichbehandlung: Dem Verfassungsexperten Funk zufolge kommt es vor allem bei Arbeitnehmern und Kindern zu einer Ungleichbehandlung. Diese beiden Gruppen hätten meist keine Wahlfreiheit bezüglich des Aufenthalts im Raucher- oder Nichtraucherbereich. Zudem weise das Gesetz laut Funk eine "Unlogik" auf: "Sie dürfen nicht rauchen, aber können sich im Raucherbereich aufhalten, das ist nicht ausgeschlossen. Im Vergleich dazu dürfen Kinder im geschlossenen Auto nicht dem Rauch ausgesetzt sein.", wird Funk im "Standard" zitiert.

 

Quellen:

Stadt Wien: Wien klagt Gastro-Rauchverbot vor Verfassungsgerichtshof ein

derStandard.at: Stadt Wien bringt Verfassungsklage gegen Rauchergesetz einweise das Gesetz laut Funk eine "Unlogik" auf: "Sie dürfen nicht rauchen, aber können sich im Raucherbereich aufhalten, das ist nicht ausgeschlossen. Im Vergleich dazu dürfen Kinder im geschlossenen Auto nicht dem Rauch ausgesetzt sein." - derstandard.at/2000080910354/Livestream-Stadt-Wien-ruettelt-an-Rauchverbot

 

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain