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QUELLE: http://www.praevention.at

23.03.2016

Schockbilder auf Zigarettenpackungen kommen ab Mai

Die neue EU-Tabakrichtlinie, die unter anderem die Platzierung von Schockbildern auf Zigarettenpackungen vorsieht, passierte Mitte März den Ministerrat. Die Richtlinie enthält Vorschriften über Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Für Aufregung im Vorfeld sorgten aber vor allem die Schockfotos von Krebsgeschwüren, Raucherlungen u.Ä.,  die künftig 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigarettenverpackungen „schmücken“ werden. Ausgenommen sind Produkte, die vor dem Stichtag 20. Mai 2016 ausgeliefert wurden. Zudem gehören mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie irreführende Aufdrucke  wie "light" und "mild" der Vergangenheit an. Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem "charakteristischen" Aroma wie Vanille oder Schokolade, die den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und den Einstieg ins Rauchen erleichtern, werden ebenfalls verboten. Ende April soll der Beschluss der Richtlinie dann den Nationalrat passieren.

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