Logo

QUELLE: http://www.praevention.at

14.01.2019

Rauchen erst ab 18: Anhebung des Schutzalters demnächst auch in OÖ

Seit 1. Jänner 2019 gibt es bundesweit gesetzliche Neuerungen zum Tabakkonsum. Laut Tabak- und Nichtraucher/innen-Schutz-Gesetz (TNRSG) dürfen Tabakprodukte und verwandte Erzeugnisse nur mehr an Personen verkauft werden, die 18 Jahre oder älter sind. Die Regelung betrifft Zigaretten sowie andere Tabakwaren wie z.B. Zigarren, Zigarillos, Kau- und Schnupftabak, aber auch E-Zigaretten, E-Shishas und zugehörige Liquids (sowohl nikotinhältig als auch nikotinfrei) und Shishas (Wasserpfeifen).

Neben dem bundesweiten Verkaufsverbot wurden und werden auch auf Ebene der Bundesländer die jeweiligen Jugendschutzgesetze auf das höhere Schutzalter von 18 Jahren angepasst. Dieses umfasst neben dem Erwerb, auch den Besitz und Konsum von Tabakwaren, Wasserpfeifen, Shishas und E-Zigaretten. Dabei gibt es keine Ausnahmeregel oder Übergangsbestimmungen für alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und bisher schon rauchen durften.

In den meisten Bundesländern - außer in Oberösterreich, Wien und Salzburg - ist die Novelle zum Jugendschutz bereits seit 1. Jänner gültig. In Oberösterreich wird es im Laufe der nächsten Wochen soweit sein. Der Oö. Landtag hat am 6. Dezember 2018 die Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2019 mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ beschlossen.

 

Quellen und weiterführende Infos:

Land Oberösterreich: OÖ Jugendschutzgesetz-Novelle 2019

Rauchfrei-Telefon: Rauchen erst ab 18

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

 

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain