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QUELLE: http://www.praevention.at

15.04.2016

Novelle zum Tabakgesetz passiert Gesundheitsausschuss

Bildnachweis: zettberlin/ photocase.de

Die Novelle zum Tabakgesetz, mit der Österreich ein EU-Richtlinie umsetzt, passierte am 13. April 2016 den Gesundheitsausschuss.

Neue Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sollen Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abhalten und die Zahl der RaucherInnen reduzieren. Abschreckende Fotos von Krebsgeschwüren, Raucherlungen und Botschaften wie "Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind" gehören künftig zu den Pflichtangaben auf den Packungen.

Auch die Nummer des "Rauchfrei Telefons" ist verpflichtend auf den Packungen anzugeben. Die aus Text und Bild bestehenden gesundheitsbezogenen Warnhinweise müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Verpackungen bedecken und bestimmte Layout-Vorgaben erfüllen.

Mit der Novelle werden auch Zigaretten und Tabak mit charakteristischen Aromen und bestimmten Zusatzstoffen wie Menthol und Vitaminen sowie der Verkauf von Kautabak verboten. Für neuartige Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt. Vom Verbot des Versandhandels sind auch E-Zigaretten und Liquids umfasst.

Es gehe darum, Rauchen unattraktiv zu machen, betonte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser im Gesundheitsausschuss. Rauchen schade nicht nur der betreffenden Person, sondern verursache auch hohe Kosten für die Allgemeinheit. Ein Verbot des Versandhandels von E-Zigaretten gewährleiste die Einhaltung des Jugendschutzes, so Oberhauser.

Die Gesetzesnovelle enthält auch Regelungen über

  •  erlaubte Inhaltsstoffe,
  •  Emissionshöchstwerte,
  •  Kontrollen durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES),
  •  die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse durch das Gesundheitsministerium.


Zum Schutz vor Fälschungen werden Sicherheitsmerkmale und Kriterien für die Rückverfolgbarkeit festgelegt. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 7.500 € bzw. bis zu 15.000 € im Wiederholungsfall.


Übergangsfristen:

In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 20. Mai 2016. Trafiken dürfen Zigarettenpackungen ohne die neuen Warnhinweise noch bis zum 20. Mai 2017 verkaufen, wenn diese vor dem 1. September 2016 von den Großhändlern ausgeliefert wurden.

 

Quelle: Bundesminsterium für Gesundheit