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QUELLE: http://www.praevention.at

08.09.2015

Alkohol und Tabak: Weniger Verstöße gegen OÖ Jugendschutzgesetz

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (Direktion Inneres und Kommunales) beauftragte das Institut Suchtprävention mit der Erstellung eines fachlichen Konzepts zur Umsetzung von Testkäufen sowie der oberösterreichweiten flächendeckenden Durchführung dieser Testkäufe ab 2014. Für das Jahr 2015 ist die oberösterreichweite Durchführung von 780 standardisierten Testkäufen im Lebensmitteleinzelhandel und in Tankstellenshops geplant, bis zum Halbjahr 2015 wurden 421 Testkäufe in diesen Settings durchgeführt. Getestet wurde, ob gebrannter Alkohol (Wodka) oder Tabakwaren an Unter-16-Jährige abgegeben werden.

 

Die aktuelle Halbjahresbilanz 2015, die von der zuständigen Soziallandesrätin Mag. Getraud Jahn am 7. September präsentiert wurde, zeigt einen Rückgang der Verstöße. In 18,3 Prozent davon wurden die Bestimmungen nicht eingehalten. Im vergangenen Jahr waren es noch 31 Prozent. "Man sieht: Wenn die Käufe wiederholt durchgeführt werden, ergibt sich ein relevanter Rückgang", bilanzierte Jahn.

 

Die Ergebnisse bei den erstmals unter die Lupe genommenen Gastronomiebetrieben - Cafes, Pubs, Gastgärten, Lokale in Kinos oder Einkaufszentren, Imbisslokale, insgesamt 73 - zeigten, dass die Sensibilität dort geringer war: In 46,6 Prozent wurde gebrannter Alkohol an Unter-16-Jährige ausgeschenkt. Die geltenden Jugendschutzbestimmungen waren nur zu 34,3 Prozent ausgehängt. Bei neuerlichen Verstößen droht eine Strafe zwischen 180 und 3.600 Euro nach der Gewerbeordnung und bis zu 7.000 Euro nach dem Jugendschutzgesetz.

 

Quellen: OÖ Landeskorrespondenz | OÖ Nachrichten